Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Graffiti-Ade - V3


Die nachfolgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Graffiti-Ade und dem Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Graffiti-Ade stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.“ ist optional, aber üblich.

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Geltungsbereich der AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Graffiti-Ade und seinen Kunden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die AGB gelten sowohl für Unternehmen (B2B) als auch für Privatpersonen (B2C).


1.2 Vertragspartner

Vertragspartner ist:
Graffiti-Ade
Seyfferstr. 59
70197 Stuttgart
Handelsregistereintrag: 1234567890


1.3 Vertragsschluss

Nach Eingang der Anfrage des Kunden erstellt Graffiti-Ade ein Angebot. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen. Ein Vertrag kommt jedoch erst zustande, wenn Graffiti-Ade die Annahme des Angebots durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) bestätigt. Die automatische Angebots- oder Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Auftrags dar.


1.4 Baufreiheit und Mitwirkungspflichten

Der Kunde ist verpflichtet, die zu bearbeitenden Flächen zum vereinbarten Termin frei zugänglich zu machen, von Hindernissen zu räumen und – soweit möglich – Strom- und Wasseranschlüsse bereitzustellen.

Die Leistung ist so kalkuliert, dass die Arbeiten ohne Unterbrechung durchgeführt werden können.

Der Kunde hat außerdem die Beschaffenheit der Untergründe (z. B. Denkmalschutz, spezielle Beschichtungen) vor Auftragserteilung vollständig zu benennen.

Eventuelle Mehrkosten, die durch nicht gewährleistete Zugänglichkeit, fehlende Mitwirkung oder unvollständige Angaben entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

Bei Behinderungen oder Unterbrechungen, die nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind, besteht ein Anspruch auf Erstattung der dadurch entstehenden Mehrkosten.

Der Kunde benennt eine während der Arbeiten erreichbare Ansprechperson. Er hat vor Beginn der Arbeiten auf Undichtigkeiten oder besondere Empfindlichkeiten der zu reinigenden Flächen hinzuweisen. Für Schäden, die auf unterlassene Hinweise zurückzuführen sind, haftet der Kunde.



2. Leistungen des Unternehmens

2.1 Leistungsbeschreibung

Graffiti-Ade bietet Dienstleistungen im Bereich der Entfernung von Graffitis an. Die genauen Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Die genaue Beschreibung des eingesetzten Verfahrens und der zu erwartenden Ergebnisse ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und diesen AGB.


2.2 Leistungszeitraum

Die Leistung wird innerhalb des vereinbarten Termins mit dem Kunden erbracht.


2.3 Leistungsänderungen

Graffiti-Ade behält sich vor, geringfügige Änderungen an der Leistung vorzunehmen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
Der Kunde kann die Leistung nach der Bestellung ändern, sofern er die eventuell zusätzlich anfallenden Kosten übernimmt.
Sollten vor Ort bei der Erbringung der Leistungen Änderungen notwendig sein, wird der Kunde umgehend informiert. Leistungen bis zu einer Höhe von 10 % des Auftragsvolumens werden ohne weitere Absprache erbracht. Bei höheren Beträgen erfolgt eine Abstimmung mit dem Kunden.


2.4 Reinigungsergebnis und Probefläche

Das Reinigungsergebnis hängt maßgeblich von Alter, Zustand und Vorverschmutzung der Oberfläche ab. Eine optisch einheitliche Fläche wird nicht geschuldet. Auf Wunsch kann vorab eine Probefläche erstellt werden, die als Prognose für das Endergebnis dient.


2.5 Witterungsbedingungen

Bei ungeeigneten Witterungsbedingungen (z. B. Regen, Frost, extreme Hitze) kann die Ausführung der Arbeiten unterbrochen werden. Die Dauer der Unterbrechung verlängert die Ausführungsfrist entsprechend. Die Arbeiten werden bei geeigneten Bedingungen fortgeführt.



3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Preise

Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.


3.2 Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.


3.3 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug berechnet Graffiti-Ade Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz.


3.4 Abschlagszahlungen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Leistungen oder bereitgestellte Materialien zu verlangen. Abschlagsrechnungen sind sofort fällig und zahlbar.


3.5 Angebotsgültigkeit und Preisänderungen

Angebote haben eine Gültigkeit von 6 Wochen ab Angebotsdatum. Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns vor, Preisänderungen aufgrund von Lohn- oder Materialkostensteigerungen vorzunehmen. Bei langfristigen Verträgen (über 4 Monate) können Preisänderungen entsprechend der Entwicklung der Preisermittlungsgrundlagen vorgenommen werden.


3.6 Anpassung der Rechnung bei Abweichungen

Die im Angebot genannten Preise basieren auf den vom Kunden gemachten Angaben. Stellt Graffiti-Ade bei der Ausführung der Arbeiten Abweichungen hinsichtlich der Größe, Beschaffenheit oder Zugänglichkeit der zu reinigenden Flächen fest, ist Graffiti-Ade berechtigt, die Rechnung entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistungen und des tatsächlichen Aufwands anzupassen. Der Kunde wird hierüber informiert.



4. Lieferung und Erfüllung

4.1 Erfüllung

Die Leistung gilt als erfüllt, wenn die vereinbarte Dienstleistung am vereinbarten Ort erbracht wurde.


4.2 Leistungsverzögerungen

Bei unvorhergesehenen Verzögerungen der Leistungen wird ein neuer Termin mit dem Kunden vereinbart.



5. Widerrufsrecht (bei B2C-Geschäften)

5.1 Widerrufsbelehrung

Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist,  hat das Recht, den Vertrag bis zu 7 Tage vor Auftragsbeginn (Durchführung der Leistungen) ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Bei einem Widerruf weniger als 7 Tage vor Auftragsbeginn berechnet Graffiti-Ade 50 % der vereinbarten Kosten.
Bei einem Widerruf weniger als 1 Tag vor Auftragsbeginn berechnet Graffiti-Ade 100 % der vereinbarten Kosten.


5.2 Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden, oder bei geöffneten Waren.


5.3 Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung

Wünscht der Kunde ausdrücklich, dass Graffiti-Ade vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt, so bestätigt der Kunde, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch Graffiti-Ade erlischt.


6. Gewährleistung und Haftung

6.1 Gewährleistung

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung. Verschleiß und Abnutzungserscheinungen, die auf vertragsgerechtem Gebrauch oder natürlichen Einflüssen beruhen, sind keine Mängel.


6.2 Haftungsausschluss

Graffiti-Ade haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Für Schäden, die auf bereits bestehende Vorschäden, ungeeignete Untergründe oder nicht erkennbare Materialeigenschaften zurückzuführen sind, übernimmt Graffiti-Ade keine Haftung.
Farbabweichungen, Glanzunterschiede oder Veränderungen der Oberflächenstruktur, die durch die Graffitientfernung entstehen, stellen keinen Mangel dar und begründen keine Gewährleistungsansprüche.
Für nach der Reinigung auftretende Verschmutzungen oder erneute Graffitischäden übernimmt Graffiti-Ade keine Haftung.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

6.3 Haftung für Dritte

Graffiti-Ade haftet nicht für Schäden, die durch Dritte verursacht werden, die im Auftrag des Kunden beauftragt wurden.



7. Eigentumsvorbehalt

Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Waren geliefert werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Graffiti-Ade.



8. Abnahme

Die Abnahme der Leistung erfolgt durch Ingebrauchnahme, schlüssiges Verhalten oder mit Ablauf einer gesetzten Frist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
Ist der Kunde bei Fertigstellung der Arbeiten nicht vor Ort, so wird er von Graffiti-Ade über die Fertigstellung informiert (z. B. per E-Mail, Telefon oder schriftlich). Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung innerhalb von 24 Stunden nach Zugang der Mitteilung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.


9. Rücktrittsrecht bei unvorhersehbaren Umständen

9.1 Rücktrittsrecht bei unvorhersehbaren Umständen

Graffiti-Ade ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ausführung der Arbeiten durch unvorhersehbare Umstände unmöglich oder unzumutbar wird. In diesem Fall werden bereits erbrachte Leistungen abgerechnet.


9.2 Höhere Gewalt

Wird Graffiti-Ade durch höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Energie- oder Rohstoffmangel, Betriebsstörungen oder vergleichbare unvorhersehbare und nicht zu vertretende Umstände) an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten gehindert, so verlängern sich die Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.


9.3 Rücktrittsrecht bei längerer Behinderung

Dauert die Behinderung durch höhere Gewalt länger als vier Monate an und ist die Vertragserfüllung für Graffiti-Ade dadurch unzumutbar, ist Graffiti-Ade berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet.


10. Verbraucherschlichtungsverfahren

Graffiti-Ade ist weder gesetzlich verpflichtet noch bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.



11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von Graffiti-Ade in Stuttgart.


11.2 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


11.3 Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


11.4 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


11.5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


11.6 Eigentum und Urheberrecht an Unterlagen

An sämtlichen Angebotsunterlagen, Skizzen, Fotos und sonstigen Unterlagen behält sich Graffiti-Ade Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen zurückzugeben.



12. Besondere Hinweise zur Graffitientfernung

12.1 Graffitientfernung mit Vakuum-Sandstrahlverfahren

Die Entfernung von Graffiti erfolgt ausschließlich mit einem Vakuum-Sandstrahlverfahren, ohne den Einsatz von Farbe oder chemischen Reinigungsmitteln. Eine Überstreichung der gereinigten Fläche ist nicht Bestandteil des Auftrags und muss gesondert beauftragt werden.



12.2 Farbreste und Abnahme

Nach der Graffitientfernung mit dem Vakuum-Sandstrahlverfahren können kleine Farbreste oder Spuren des ursprünglichen Graffitis auf der Oberfläche verbleiben. Dies stellt keinen Mangel dar. Die Fläche gilt als gereinigt und das Graffiti als entfernt, auch wenn minimale Farbreste sichtbar bleiben. Graffiti-Ade übernimmt für solche minimalen Farbreste oder Spuren keine Haftung, sofern die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden.



13. Flächenberechnung und Kostenaufstellung

13.1 Berechnung der Graffitifläche

Für die Ermittlung der zu berechnenden Graffitifläche wird jedes einzelne Graffiti als zusammenhängende Fläche von der oberen linken Ecke bis zur unteren rechten Ecke des jeweiligen Graffitis vermessen. Die so ermittelte Fläche wird als ein Graffiti für die Kostenberechnung zugrunde gelegt.


13.2 Abgrenzung separater Graffitis

Befinden sich mehrere Graffitis auf einer Fläche, so wird jedes Graffiti als eigenständige Fläche für die Kostenberechnung erfasst, sofern der Abstand zwischen den einzelnen Graffitis mehr als 1 Meter beträgt. In diesem Fall wird der Raum zwischen den Graffitis nicht in die Flächenberechnung einbezogen.


13.3 Mindestfläche und Rundung

Die Mindestfläche für die Berechnung beträgt 1 Quadratmeter. Angefangene Quadratmeter werden auf volle Quadratmeter aufgerundet.


13.4 Abweichungen von Kundenangaben

Weichen die vor Ort festgestellten Maße oder Gegebenheiten von den Angaben des Kunden ab, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich festgestellten Werte.


14. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und zu den Rechten der Betroffenen finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.